Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung der Ferienwohnung im Naturpark, Nettgendorfer Hauptstr. 9, 14947 Nuthe-Urstromtal, Deutschland
Vertrag
1.1 Zustandekommen des Vertrages
1.1.1 Der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt erst dann zustande, wenn der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtmiete an den Vermieter bezahlt hat und diese auf dem vom Vermieter angegebenen Konto gebucht wurde. Bis zu diesem Moment ist jede Reservierung, auch wenn sie über eine Agentur oder über ein Buchungsportal erfolgt, vorläufig. Die endgültige Reservierung wird vom Vermieter nach Eingang der Anzahlung umgehend schriftlich per E-Mail bestätigt.
1.1.2 Ein Mietvertrag ist auch dann zustande gekommen, wenn Vermieter und Mieter einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen haben, der von beiden Seiten unterzeichnet ist und wenn die in dem Vertrag vereinbarte Kaution auf dem Konto des Vermieters gebucht worden ist.
1.2 Buchung
1.2.1 Hat der Mieter sein Mietinteresse schriftlich bekundet oder sind seine Daten von einer Vermittlungsagentur bzw. über ein Buchungsportal an den Vermieter übermittelt worden, so schickt der Vermieter innerhalb von sieben Werktagen eine vorläufige Reservierungsbestätigung per E-Mail. In diesem Zeitraum ist der Vermieter verpflichtet, alle anderen Interessenten darauf hinzuweisen, dass eine unbestätigte Buchung vorliegt, die nach Eingang der Anzahlung Vorrang haben wird.
1.2.2 Hat der Mieter die Anzahlung geleistet, bestätigt der Vermieter den Eingang des Betrages sowie die endgültige Buchung und damit das Zustandekommen des Mietvertrages schriftlich.
1.3 Mietpreise
1.3.1 Es gelten die Preise der jeweils gültigen im Internet unter http://fewo-im-naturpark.de veröffentlichten Preisliste.
1.3.2 Erfolgt die Buchung über eine Agentur oder einen Buchungsportal, entstehen Zusatzkosten für Vermittlungsprovisionen, die vom Mieter getragen werden.
1.4 Schriftform
Reservierungen und Interessenbekundungen sowie vorläufige und endgültige Reservierungsbestätigungen bedürfen der Schriftform. Sie werden per E-Mail übermittelt.
1.5 Rücktritt vom Vertrag
1.5.1 Wenn in einem Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, hat der Mieter die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuelle Provisionen, die über Agenturen oder Buchungsportale anfallen, werden nach Maßgabe des jeweiligen Portals bzw. der jeweiligen Agentur zurückerstattet. Der Vermieter hat darauf keinen Einfluss.
1.5.2 Es werden dann folgende Rücktrittsgebühren fällig:
Rücktritt bis 15 Tage vor dem geplanten Mietbeginn: Rückzahlung der kompletten Miete.
Rücktritt bis 14 bis 7 Tage vor dem geplanten Mietbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtmiete
Rücktritt weniger als 7 Tage vor dem geplanten Mietbeginn: 100% der vereinbarten Gesamtmiete.
1.5.3 Der Vermieter hat die Möglichkeit, aus schwer wiegendem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Dazu gehören u. A. Krankheit des Vermieters oder naher Angehöriger, unabsehbare Reparaturen oder Schäden an der Mietsache, die nach dem Abschluss des Mietvertrages bekannt wurden oder das Bekanntwerden von Umständen, die es dem Vermieter nicht zumutbar machen, den Vertrag zu erfüllen.
1.5.4 Liegt die Ursache für den Vertragsrücktritt des Vermieters auf Seiten des Vermieters, so hat der Mieter Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Anzahlung innerhalb von vier Wochen nach Rücktritt des Vermieters vom Vertrag. Davon ausgenommen bleiben Kosten für den Zahlungsverkehr. Liegt die Ursache für den Vertragsrücktritt des Vermieters auf Seiten des Mieters, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Anzahlungen durch den Vermieter.
1.5.5 Erscheint der Mieter zu Vertragsbeginn nicht und hat der Vermieter bis dahin keine Nachricht über eine verspätete Anreise, so gilt der Vertrag nach drei Tagen als erledigt. Sämtliche vom Mieter bis dahin gezahlten Beträge verfallen. Wurde zwischen Vermieter und Mieter eine monatliche Miete vereinbart und stehen noch eine oder mehrere Monatsmieten aus, so bleibt der Mieter diese schuldig, auch wenn er nicht anreist. Wurde der Aufenthalt über eine Agentur vermittelt, so informiert der Vermieter diese, wenn der Mieter nach drei Tagen nicht angereist ist.
1.5.6 Hat der Mieter 10 Tage oder weniger vor dem geplanten Mietbeginn sein Interesse am Abschluss eines Mietvertrages bekundet und hat der Vermieter nach Aufforderung durch den Mieter die betreffende Wohnung für alle anderen Anfragen blockiert, so besteht ein Anspruch des Vermieters auf die Zahlung einer Anzahlung von mindestens 30 Prozent der vereinbarten Gesamtmiete, auch wenn der Mieter in diesem Zeitraum von der Buchung zurücktritt.
2. Informationspflicht seitens des Mieters, Datenschutz
2.1 Für das Zustandekommen des Vertrages unverzichtbare Informationen seitens des Mieters
2.1.1 Der Mieter übermittelt zusammen mit der Bestätigung der Buchung schriftlich folgende Daten an den Vermieter:
– Vollständige Namen aller Personen, die die Wohnung nutzen sollen
– Geburtsdatum und -ort sowie Melde- (in Ländern ohne Meldepflicht die Wohn-)adresse aller Personen, die die Wohnung nutzen sollen
– Nummer des Reisepasses bzw. Personalausweises aller Personen, die die Wohnung nutzen sollen
– Eine gültige Telefonnummer und eine Mail-Adresse, unter der der Mieter bis zu seiner Abreise nach Berlin zu erreichen ist
– Bankverbindung einschließlich Bankleitzahl, IBAN-Nummer und BIC/SWIFT-Code zur Rückzahlung der Kaution bzw. bei Mietern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eine Adresse für die Rückzahlung per Western Union oder PayPal
Diese Informationen sind unverzichtbar für das Zustandekommen des Mietvertrages.
2.1.2 Spätestens zwei Tage vor dem Beginn des Mietzeitraumes übermittelt der Mieter schriftlich folgende Daten an den Vermieter
– Tag und Uhrzeit der Ankunft in Berlin
– Flugnummer bzw. Zugnummer, wenn die Anreise mit diesen Verkehrsmitteln erfolgt
– Telefonnummer für die Kommunikation nach der Ankunft in Berlin
Sollten diese Informationen nicht gegeben werden, gewährleistet der Vermieter keine reibungslose Schlüsselübergabe zum vereinbarten Mietbeginn.
2.1.3 Der Mieter nimmt nach seiner Ankunft in Berlin oder Brandenburg unverzüglich telefonischen Kontakt mit dem Vermieter auf.
2.2 Datenschutz
Der Vermieter verpflichtet sich, mit den ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Daten sorgsam umzugehen und sie nur zu von der DSGVO zugelassenen Zwecken zu verarbeiten.
Bei Buchung über Online-Portale gelten die Datenschutzerklärungen der jeweiligen Portale.
3. Nutzungsberechtigte
3.1 Die Wohnung darf nur durch zwei Personen benutzt werden. Die Namen der Personen, die die Wohnung nutzen sollen, sind dem Vermieter mitzuteilen. Weiteren Personen ist die Übernachtung in der Wohnung nur nach Rücksprache mit dem Vermieter, nach dessen schriftlicher Genehmigung, nach Angabe ihrer Namen und Meldeadressen, sowie nach Zahlung des für die Personenzahl fälligen Mietpreises gestattet.
3.2 Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, behält sich der Vermieter vor, den Vertrag unter Einbehaltung der gezahlten Miete fristlos zu kündigen und ggf. Schadensersatzansprüche anzumelden.
4. Zahlung
4.1 Modalitäten der Anzahlung:
4.1.1 Die Anzahlung ist innerhalb von sieben Tagen auf das vom Vermieter angegebene Konto zu zahlen. Ist das Geld innerhalb dieser Zeit nicht eingegangen, schickt der Vermieter eine schriftliche Erinnerung mit einer weiteren Zahlungsfrist von höchstens sieben Tagen. nach sieben Tagen kann der Vermieter andere Buchungen annehmen und ist nur verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren. Es obliegt dem Mieter, die Zahlung innerhalb der gegebenen Frist zu leisten und damit seinen Willen zu erklären, dass er den Mietvertrag zustande kommen lassen will. Liegen ab dem siebten Tag nach der Buchung andere Buchungsanfragen vor, kann der Vermieter diesen den Vorrang geben, wenn bis dahin die Anzahlung nicht auf dem angegebenen Konto verbucht wurde, auch wenn die Buchung über eine Agentur erfolgt ist, die für die Vermittlung der Buchung bezahlt wurde. Der Vermieter muss den Mieter darüber schriftlich informieren.
4.1.2 Ist dieser Fall eingetreten und eine Anzahlung wird verspätet gebucht, so wird die Anzahlung unter Anrechnung der Kosten für den Zahlungsverkehr zurückgezahlt. Weitere Ansprüche hat der Mieter in diesem Fall nicht.
4.1.3 Ist die Anzahlung bis zum Ablauf des letzen Tages der verlängerten Zahlungsfrist nicht auf dem angegebenen Konto des Vermieters eingegangen, verfällt die Buchung unweigerlich. Dies ist unabhängig davon, ob der Mieter ggf. bereits ein Entgelt für die Vermittlung an eine Zimmeragentur gezahlt hat.
4.2 Zahlung der Miete
4.2.1 Die vereinbarte Restmiete außerhalb der Anzahlung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Mietperiode auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen. Wird die restliche Miete zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, kann keine Schlüsselübergabe erfolgen; unabhängig vom Wochentag und der Uhrzeit der Anreise. Die Miete ist dann bezahlt, wenn sie dem dem Mieter angegebenen Konto des Vermieters gutgeschrieben worden ist oder wenn der Vermieter oder sein Beauftragter die Summe in bar entgegengenommen hat.
4.2.2 Wird ein Mietvertrag abgeschlossen, können andere Zahlungstermine und –fristen vereinbart werden.
4.3 Verspätete Überweisung der Restmiete
4.3.1 Hat der Mieter die restliche Miete unbar gezahlt und ist sie bis zur Ankunft in der Wohnung nicht dem Konto des Vermieters gutgeschrieben, ist der Mieter verpflichtet, die Summe umgehend bar zu bezahlen. Eine Übergabe der Wohnungsschlüssel ist sonst nicht möglich.
4.3.1 Im Fall einer Überweisung oder Zahlung per PayPal bestätigt der Vermieter den Eingang der restlichen Miete gesondert. Ist eine vom Mieter veranlasste Zahlung zu Mietbeginn noch nicht auf dem Konto des Vermieters eingegangen und hat der Mieter in bar bezahlt, so erstattet der Vermieter den Betrag innerhalb von einer Woche, nachdem er verspätet gebucht wurde. So lange der Mieter in der Wohnung wohnt, erfolgt die Rückzahlung in bar, hat er die Wohnung bereits wieder verlassen, überweist der Vermieter das Geld auf ein vom Mieter angegebenes Konto.
4.4 Kosten für den Zahlungsverkehr
Sämtliche Kosten, die für Überweisungen im Zusammenhang mit Anzahlung, Miete, Kaution, Verbrauchsabrechnungen oder Regulierung von Schäden entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
4.5 Zahlungsarten
4.5.1 Alle Zahlungen können per Banküberweisung oder PayPal erfolgen
4.5.2 Beim Vertragsabschluss teilt der Mieter mit, welche Zahlungsmethode er in Anspruch nehmen will.
4.6. Kaution
4.6.1 Der Mieter zahlt bei der Übergabe der Wohnung eine Kaution. Der Vermieter teilt die Höhe der Kaution bei der vorläufigen Reservierungsbestätigung mit. Bei Aufenthalten von weniger als 60 Tagen beträgt die Kaution ein Drittel der vereinbarten Gesamtmiete, mindestens aber 100 Euro. Bei Aufenthalten von über 60 Tagen beträgt die Kaution ein Drittel der vereinbarten Miete, mindestens aber eine Monatsmiete.
4.6.2 Schäden in der Wohnung, Schlüsselverlust, nicht pauschal abgegoltene Verbrauchskosten bei Energie, Telefon etc., sowie sonstige vom Mieter verursachte Schäden werden mit der Kaution verrechnet.
4.6.3 Die Kaution wird nach Beendigung des vereinbarten Mietaufenthaltes innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Mieter angegebenes Konto erstattet. Rückzahlungen außerhalb des Euro-Raumes erfolgen unter Anrechnung der fälligen Gebühren per PayPal oder Western Union.
4.6.4 Wird im Zuge eines Mietvertrages eine Kaution vereinbart, so gelten die gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.
5. An- und Abreise
5.1 Die Anreise erfolgt zwischen 16 und 20 Uhr des ersten Miettages. Die Abreise erfolgt bis 11 Uhr des letzten Miettages.
5.2 Der Mieter übermittelt dem Vermieter spätestens bis 7 Tage vor seiner Anreise seine genaue Ankunftszeit sowie ggf. die Ankunftszeit per Flugzeug oder Bahn.
5.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere oder spätere An- oder Abreisezeiten. Sollte es erforderlich sein, muss eine Anreisezeit vor 17 oder nach 20 Uhr mit dem Vermieter abgestimmt werden. Für eine Anreise nach 20 Uhr entstehen Kosten von 10,00 Euro für jede angefangene Stunde. Der Betrag ist dem Vermieter oder seinem Beauftragten bei der Anreise in bar zu zahlen. Eine Schlüsselübergabe findet sonst nicht statt. Eine Anreise ab 22 Uhr ist ausgeschlossen.
5.4 Eine Abreise nach 12 Uhr des letzten Miettages ist nur möglich, wenn die Wohnung nicht am gleichen Tag für neue Gäste gereinigt werden muss. Für eine Abreise nach 17 Uhr und vor Mitternacht des letzten Miettages wird eine halbe Tagesmiete fällig. Für eine Abreise nach Mitternacht des letzten Miettages zahlt der Mieter eine volle Tagesmiete.
6. Umgang mit der Mietsache
6.1. Haftpflichtversicherung
Der Mieter schließt vor Abschluss des Mietvertrages eine Privathaftpflichtversicherung und weist diese gegenüber dem Vermieter nach. Ist dies nicht möglich oder objektiv nicht zumutbar, so ist der Mieter mit einer gesondert zu vereinbarenden höheren Kaution einverstanden. Der Mieter erkennt mit dem Abschluss des Mietvertrages an, dass er für sämtliche Schäden, die in seiner Mietzeit durch Fehlbedienung bzw. beabsichtigte oder unbeabsichtigte Beschädigungen an der Mietsache und vermieteten Gegenständen entstanden sind, finanziellen Ersatz leistet.
6.2 Instandhaltung der Wohnung
Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit der Mietsache umzugehen, in erforderlichem Maße zu lüften und zu reinigen und jegliche Beschädigung unverzüglich dem Vermieter oder einem Beauftragten mitzuteilen
6.3 Tierhaltung, Rauchen
Die Haltung und das Mitbringen von Tieren, auch besuchsweise, ist untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet, in der Wohnung zu rauchen. Werden doch Tiere in der Wohnung gehalten bzw. wird in der Wohnung geraucht, ist der Vermieter berechtigt, die Kaution einzubehalten und ggf. Ersatzansprüche für die notwendigen Renovierungsmaßnahmen anzumelden.
6.4 Möbel, Dekoration
Das Umstellen oder Verändern von Möbeln bzw. das Anbringen oder Entfernen von Dekorationsgegenständen ist dem Mieter nur nach Erlaubnis des Vermieters gestattet.
6.5 Besondere Verschmutzung der Räume; Rauchen; Tiere
Wird die Wohnung in besonders schmutzigem Zustand verlassen, stellt der Vermieter fest, dass entgegen der Vereinbarungen in der Wohnung geraucht wurde oder dass Tiere dort anwesend waren, ist er berechtigt, die Kaution einzubehalten.
Sind durch die nicht vertragsgemäße Benutzung der Wohnung besonders aufwändige Reinigungs- oder Renovierungsmaßnahmen erforderlich, hat der Mieter sämtliche Kosten zu tragen, die nicht von der Kaution abgedeckt wurden.
7. Verbrauchsmaterialien, Reinigung
7.1 Bettwäsche, Handtücher, Verbrauchsmaterialien
7.1.1 Die Wohnung wird mit Bettwäsche und Handtüchern vermietet. Bei einem Aufenthalt bis zu 10 Tagen stellt der Vermieter pro Person eine Garnitur Bettwäsche (ein Spannbetttuch, ein Kopfkissen mit Bezug und eine Einziehdecke mit Bezug), ein Duschtusch und 2 Froteehandtücher pro Person. Bei einem Aufenthalt von mehr als 10 Tagen stellt der Vermieter jeweils eine Garnitur Bettbezüge, ein Duschtusch und zwei Frotteehandtücher pro Person zum Austausch. In der Küche sind mindestens ein Händehandtuch und zwei Leinenhandtücher vorhanden. Weitere Wäsche stellt der Vermieter nicht.
7.1.2 Die Wohnung wird grundsätzlich ohne Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Staubsaugerbeutel, Spül- und Reinigungsmittel) vermietet.
Ausnahmen können für kurzzeitige Vermietungen von weniger als 30 Tagen gemacht werden.
7.2 Reinigungsgeräte
Die Wohnung wird mit Staubsauger, Besen, Wischmop und Putzeimer vermietet. Andere Reinigunggeräte können durch den Vermieter gestellt werden.
7.3 Zwischenreinigung
7.3.1 Die Wohnung wird grundsätzlich ohne Reinigung vermietet.
7.4 Endreinigung
Die Wohnung ist zu Beginn des Mietverhältnisses gereinigt und ist auch wieder gereinigt zu übergeben. Der Mieter hat Müll, getrennte Abfälle und angebrochene Lebensmittel ordnungsgemäß zu entsorgen. Kühlschrank, Herd, Mikrowelle und alle anderen Küchengeräte sind in sauberem Zustand zurückzugeben. Die Betten sind abzuziehen und zu lüften.
8. Schlüssel
8.1 Der Hauptmieter erhält einen Satz Schlüssel für die Wohnung, den er am letzten Tag der Mietzeit an den Vermieter oder seinen Beauftragten zurückgibt oder an einem vom Vermeiter angegebenen Ort deponiert. Ein weiterer Satz Schlüssel kann zur Verfügung gestellt werden.
8.2 Der Mieter und alle Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die Wohnung und die Zugänge in erforderlichem Maße verschlossen zu halten.
9. Gewährleistung durch den Vermieter
9.1 Telefon und Internet
Der Vermieter gewährleistet, dass Telefon und Internet in vereinbartem Umfang für den Mieter zur Verfügung stehen. Treten Störungen auf, die ihren Ursprung innerhalb der Wohnung haben und die nicht auf Fehlbedienung oder beabsichtigte oder unbeabsichtigte Zerstörung durch den Mieter zurückzuführen sind, muss der Vermieter diese innerhalb von sieben Werktagen beheben, sonst hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung ab dem 8. Tag. Hat eine Störung ihren Ursprung außerhalb der vermieteten Wohnung, so hat der Vermieter innerhalb von drei Werktagen die Behebung des Schadens zu beauftragen. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Mietminderung, falls die Behebung länger als sieben Tage dauert.
9.2 Technische Einrichtungen im Haus
9.2.1 Die technischen Einrichtungen im Haus sind nicht Bestandteil der Mietsache.
9.3 Technische Einrichtungen in der Wohnung, Schäden, die nicht auf Fehlbedienung und mutwillige Beschädigung zurückzuführen sind
9.3.1 Der Vermieter gewährleistet, dass beim Einzug alle vermieteten technischen Einrichtung, insbesondere Warmwasser, Fernsehen, Herd und Kühlschrank, Spül- und Waschmaschine in vereinbartem Umfang funktionsfähig sind. Tritt ein technischer Defekt auf, der nicht auf einen Bedienungsfehler seitens des Mieters oder auf mutwillige Beschädigung durch diesen zurückzuführen ist, so hat der Vermieter die Reparatur innerhalb von sieben Werktagen zu erledigen, falls dies möglich ist.
9.3.2 Ist eine Reparatur innerhalb dieser Zeit nicht möglich, so hat der Vermieter ab dem 8. Tag angemessenen Ersatz zu stellen. Als angemessener Ersatz gilt beim Ausfall des Satellitenfernsehens ein Receiver für terrestrisches Fernsehen mit einer Zimmerantenne. Fällt der Herd aus, so kann der Vermieter als Ersatz eine einfache Elektrokochplatte bzw. einen Camping-Gaskocher mit PropanGasbetrieb stellen.
9.3.3 Fällt in den Monaten März bis September der Kühlschrank aus, so stellt der Vermieter innerhalb von drei Werktagen provisorisch einen geeigneten Ersatz oder sorgt für ein Neugerät.
9.3.4 Beim Ausfall der Waschmaschine ist innerhalb von sieben Werktagen Ersatz zu stellen. Fällt der Warmwasserbereiter im Bad aus, so hat der Vermieter drei Werktage Zeit, die Reparatur zu beauftragen. Einen Ausfall der Spülmaschine hat der Mieter bei Aufenthalten von weniger als sieben Tagen hinzunehmen.
9.3.5 Bei einer vorübergehenden Ersatzleistung des Vermieters im Fall eines Ausfalles eines Gerätes hat der Mieter keinen Anspruch auf eine bestimmte Größe oder Ausstattung.
9.3.6 Der Schaden gilt als behoben bzw. repariert, wenn dies vom Vermieter beauftragt and Mieter gegenüber schriftlich nachgewiesen ist. Lieferzeiten und Wartezeiten bei Reparaturen werden nicht berücksichtigt.
10. Verbrauchskosten
10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Nebenkosten mit der monatlichen Miete abgegolten. Ausgenommen davon sind die Verbrauchskosten für Energie bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen.
10.4 Wenn zwischen Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbart wurden, sind die Energiekosten für einen normalen Verbrauch im Mietpreis eingeschlossen. Der normale Energieverbrauch ist der langfristige durchschnittliche Energieverbrauch während der vermieteten Tage. Er teilt sich in Strom- und Gaskosten auf.
10.5 Beabsichtigt der Mieter, ein Elektrofahrzeug zu laden, so ist dies vorher anzumelden. Die Ladung erfolgt ausschließlich an der dafür vorgesehenen CEE32-Steckdose und wird nach verbrauchten Kilowattstunden abgerechnet.
11. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Luckenwalde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Regelung nicht mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung stehen und damit unwirksam sein, bleiben sämtliche anderen Regelungen davon unberührt und weiterhin gültig. Für die unwirksame Regelung gelten dann die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Der Schriftverkehr zwischen Mieter und seinen Beauftragen und Vermieter und seinen Beauftragten erfolgt ausschließlich in Deutscher Sprache. In Ausnahmefällen kann der Vermieter einem Schriftverkehr auf Englisch, Französisch oder Spanisch zustimmen. Der Mieter hat darauf keinen Anspruch. Bei unklar übersetzten Dokumenten und Schreiben gilt die deutsche Version.
Stand: März 2020